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Komplementärtherapie Anerkennung und Vergütung

Der Tarif 590 wird verwendet, um alternative Heilmethoden einheitlich zu benennen und abzurechnen. Er beinhaltet Therapien, Verrichtungen und Techniken mit den entsprechenden Abrechnungsziffern.

CSS-Richtlinien der Komplementärmedizin

Die CSS setzt sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit im Gesundheitswesen ein. Transparenz und Professionalität sind uns dabei sehr wichtig. In den CSS-Richtlinien (gültig seit 01.05.2020) halten wir deshalb wichtige Standards und Grundüberlegungen fest.

Anerkennung mit Abschluss

Seit dem 01.01.2024 anerkennen wir nur noch Therapeutinnen und Therapeuten neu an, welche über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:

  • Eidg. Diplom
  • Branchenzertifikat der OdA KT
  • Branchenzertifikat und EMR-Registrierung zu den Berufspraxisjahren der OdA Artecura
  • Zertifikat der OdA AM
  • Eidg. Fachausweis
  • Bachelor- oder Master-Abschluss in Osteopathie

Anerkennung ohne Abschluss: Wenn Sie eine anerkannte Methode praktizieren, für die es noch keine Berufsentwicklung mit entsprechendem Abschluss gibt, sind von der oben genannten Regelung nicht betroffen.

Übergangsfrist für bereits anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten

Für Therapeutinnen und Therapeuten, die am 31.12.2023 bei der CSS anerkannt sind und keinen dieser Abschlüsse haben, gewähren wir eine Übergangsfrist. Die Übergangsfrist dauert bis am 31.12.2039. Bis zum Ende dieser Frist bleiben Sie bei uns anerkannt, sofern die EMR-Registrierung bis dahin ununterbrochen aktiv bleibt. Danach erlischt die Anerkennung, wenn keiner der benötigten Abschlüsse besteht.

Der Tarif 590 ist verbindlich

Die Abrechnung von komplementärmedizinischen Leistungen nach Tarif 590 ist verbindlich. Ein Team von Versicherern arbeitet laufend mit den Dachverbänden der Komplementärmedizin an diesem Tarif, um eine optimale Abrechnung zu gewährleisten.

Der Tarif kann zu Beginn jedes neuen Jahres geändert werden. Informieren Sie sich deshalb regelmässig zum Tarif und ob sich etwas für Sie geändert hat.

Höchstpreise: maximale Vergütung pro 5 Minuten

Die CSS möchte ihren Kundinnen und Kunden attraktive Angebote zu langfristig bezahlbaren Prämien anbieten. Therapeutische Behandlungen sollen deshalb wirksam und kosteneffizient erbracht werden.

Um die Kosteneffizienz sicherzustellen, setzen wir Höchstpreise für die Vergütung von Therapiekosten ein (maximale Vergütung des 5-Minuten-Preises). Hier finden Sie die aktuelle Liste der Methoden, welche mit einem Höchstpreis abgerechnet werden:

Wir vergüten unseren Kundinnen und Kunden die Kosten nach unseren Höchstpreisen. Therapeutinnen und Therapeuten können aber weiterhin ihre eigenen Tarife verrechnen, die ihrem Behandlungskonzept und ihren Kosten entsprechen.

Rechnungsbeispiel

Datum Tarif Tarifziffer Anzahl pro 5 Min. Preis pro 5 Min. TPW MwSt. Betrag
02.06. 590 1025 Bindegewebsmassage 4 10 1 0 CHF 40
17.06. 590 1066 Lymphdrainage 12 10 1 0 CHF 120

Rechnungsstellung: So reichen Sie uns Rechnungen ein

Es ist wichtig, dass Sie Rechnungen nach aktuellem Rechnungsstandard einreichen. In der folgenden Liste finden Sie die akzeptierten Software-Anbieter:

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Tarif 590? Oder benötigen Sie sonstige Informationen rund um die Komplementärmedizin?