10%-Initiative der SP
Die Kosten des Gesundheitswesens pro versicherte Person steigen kontinuierlich mit Raten weit über der Teuerung oder der Lohnentwicklung an. Im Gleichschritt steigen die Prämien der Krankenversicherer, da die Prämien die Kosten immer decken müssen. Die CSS stimmt den Initianten in dem Punkt zu, dass diese Tendenz viele Haushalte – insbesondere Familien der Mittelschicht ─ in finanzielle Bedrängnis bringt. Für die CSS eine besorgniserregende Situation.
Die Volksinitiative zielt auf eine Beschränkung der Prämienbelastung auf zehn Prozent des verfügbaren Einkommens und eine Harmonisierung des Systems der individuellen Prämienverbilligung (IPV) ab. Bei der Initiative handelt es sich jedoch aus Sicht der CSS um eine teure Symptombekämpfung. Die Initiative setzt nicht bei den Ursachen des Kostenwachstums an. Zum einen ist zu befürchten, dass dringend notwendige Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz und Qualität gebremst werden, wenn die steigenden Kosten mit einem massiven Ausbau der IPV kaschiert werden. Zum anderen müsste die IPV innerhalb von 20 Jahren verdoppelt werden, um immer dieselbe Abfederung zu erreichen. Entsprechend fehlt der Initiative die Nachhaltigkeit. Kommt hinzu, dass die finanzielle Hauptlast – anders als beim indirekten Gegenvorschlag – vom Bund getragen werden müsste und nicht von den Kantonen, obwohl es letztere sind, denen in der Vermeidung von Ineffizienz und Überversorgung eigentlich eine wichtige Rolle zukommt. Zudem schwächt die Initiative alternative Versicherungsmodelle: Da die Versicherten bei einer Annahme der Initiative höchstens 10 Prozent ihres Einkommens für die Prämien aufwenden müssen, haben sie – je nach Umsetzung der Initiative – weniger Anreize, günstigere Versicherungsformen abzuschliessen.
Die CSS unterstützt deshalb den aktuell diskutierten indirekten Gegenvorschlag «Prämienverbilligung». Gemäss diesem wird der Kantonsbeitrag zu den Prämienverbilligungen an die Bruttokosten im Gesundheitswesen des jeweiligen Kantons geknüpft. Mit dem Gegenvorschlag müssten die Kantone mit höheren Gesundheitskosten und stärkerer Prämienbelastung der Haushalte insgesamt mehr zahlen als die Kantone mit tieferen Kosten. Weiter schafft der Gegenvorschlag Anreize, Massnahmen zur Eindämmung der Gesundheitskosten zu ergreifen (Spitalplanung, Zulassung usw.): Kantone machen die Spitalplanung, genehmigen oder erlassen Tarife und werden auch künftig die Zulassung von ambulanten Leistungserbringern steuern. Folglich stehen sie auch bei den Prämienverbilligungen in der Verantwortung und müssen diese wahrnehmen.
Reformen im Gesundheitswesen, die nicht nur auf der Finanzierungseite, sondern auch auf der Kostenseite wirken, bleiben aber weiterhin notwendig. Auch wenn die CSS die Stossrichtung des indirekten Gegenvorschlags unterstützt, ist es vor allem auch wichtig, die Gesundheitskosten einzudämmen, um die Versicherten zu entlasten, wie dies in den aktuellen Reformen angestrebt wird.
Ihre Gesundheitspartnerin
Als Gesundheitspartnerin setzen wir uns ein für ein gesundes Leben, für aktives Gesundwerden und einen bewussten Umgang mit Krankheit.