Frage zu Leistungen

Sie wollen wissen, welche Leistung gedeckt ist? Fragen Sie uns – wir helfen Ihnen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten sehen Sie Ihre Leistungen in myCSS. Dort finden Sie schnell, was die CSS bezahlt.

Weitere Informationen zu Ihren Leistungen finden Sie auch in:

  • den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) 
  • den Produktblättern und der Leistungsübersicht zu Ihren Versicherungen.

Oft braucht es für eine Behandlung oder einen Spitalaufenthalt eine Kostengutsprache. So ist klar, ob die CSS die Kosten übernimmt.

Häufig ist eine Kostengutsprache nötig bei:

  • Spitalaufenthalten
  • bestimmten Behandlungen oder Operationen
  • speziellen Medikamenten oder Therapien

Wichtig: Bei einem Notfall können Sie immer in ein Spital gehen. 

Eine Kostengutsprache beantragen Sie als Patientin oder Patient nicht selbst.
Die Ärztin, der Arzt oder das Spital nimmt mit uns Kontakt auf.

So wissen Sie vor der Behandlung, welche Kosten übernommen werden. Das schützt Sie vor unerwarteten Kosten. 

Sie erhalten einen Brief oder eine Mitteilung in myCSS, sobald ein Entscheid vorliegt. Sie sehen: 

  • ob die Kostengutsprache geprüft wird
  • ob sie zugesagt wurde
  • ob sie abgelehnt wurde. 

Sie können eine Rechnung zur Rückerstattung einfach in myCSS einreichen. So vermeiden Sie Verzögerungen und haben alle Belege an einem Ort. Alternativ ist auch eine Einreichung per Post möglich.

Bei einer Schwangerschaft übernimmt die CSS verschiedene Mutterschafts-Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Geburtsvorbereitungskurse
  • Die Betreuung vor, während und nach der Geburt. 

Welche Leistungen genau bezahlt werden, hängt von Ihrer Versicherung ab.

Ein medizinischer Notfall im Ausland kann schnell teuer werden. Viele wissen nicht, dass die Grundversicherung oft nur einen Teil der Kosten übernimmt. Mit dem richtigen Versicherungsschutz im Ausland vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und sind weltweit optimal abgesichert.