Förderung der Eigenverantwortung
Die CSS setzt sich dafür ein, dass die Gesundheitskosten künftig nicht stärker steigen. Ein Patentrezept dafür gibt es nicht. Dafür jedoch verschiedene Lösungsansätze. Einer davon ist die Förderung der Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten. Durch die Übernahme von Eigenverantwortung können Patientinnen und Patienten einen Beitrag dazu leisten, dass die Gesundheitskosten weniger stark steigen. In der obligatorischen Krankenversicherung gibt es zwei tragende Grundpfeiler, bei welchen die Patientinnen und Patienten Eigenverantwortung übernehmen können. Dies sind einerseits die alternativen Versicherungsmodelle, in welchen man sich zum Beispiel verpflichtet, auf die Empfehlungen des Hausarztes / Ärztenetzwerks zu handeln. Dadurch wird der Versicherte effizient durch das Gesundheitssystem geführt, besser versorgt und überflüssige Behandlungskosten eingespart. Andererseits wird die Eigenverantwortung durch die sinnvolle Ausgestaltung der Kostenbeteiligung ergänzt. Insbesondere die verschiedenen Franchisestufen reduzieren die Leistungsinanspruchnahme und bewirken damit einen Sparanreiz. Als Gesundheitspartnerin unterstützt die CSS ihre Versicherten darin, sich im Krankheitsfall eigenverantwortlich zu verhalten («gesund werden» und «mit Krankheit leben»). Mit myGuide steht den Versicherten beispielsweise ein von Fachärzten und Medizininformatikern entwickelter, digitaler Service zur Verfügung. MyGuide prüft die Krankheitssymptome und gibt Empfehlung ab, ob der Versicherte zum Arzt, in die Apotheke oder ins Spital gehen sollte oder nicht. Und wenn nicht, erfolgen Tipps, wie die Beschwerden behandelt werden können.
Für die CSS sind auch Angebote und Produkte im Bereich der Prävention («gesund bleiben»), z.B. mit Hilfe von Apps, ein wichtiger Weg, die Eigenverantwortung zu fördern. Dies betrifft heute insbesondere die Zusatzversicherung. In der Grundversicherung sind aus Sicht der CSS folgende Kriterien einzuhalten, um das Solidaritätsprinzip und den Risikoausgleich nicht zu untergraben: Das Angebot muss freiwillig sein und in Verbindung mit dem freiwilligen Abschluss eines alternativen Versicherungsmodells stehen. Es muss in diesem Setting allen Versicherten, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und Alter offenstehen und für alle nutzbringend anwendbar sein. Das gesundheitsbewusste Verhalten darf nicht mit zusätzlichen Prämienrabatten oder anderen geldwerten Vorteilen abgegolten werden. Eine Ausnahme bildet eine Belohnung über eine Reduktion der Kostenbeteiligung, bei einem allfälligen Leistungsbezug.
Zur Koordination der spezialgesetzlichen Bestimmungen zu Prävention und Gesundheitsförderung, zur Verankerung der gemeinsamen Grundsätze und Ziele sowie zur rechtlichen Verankerung von allfälligen Partnerschaften fehlt heute ein konkreter Auftrag. Ein solcher Auftrag wäre aus Sicht der CSS wichtig zur Unterstützung der zielgerichteten Gesundheitsförderung, Sensibilisierung und damit zur Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten.
Ihre Gesundheitspartnerin
Als Gesundheitspartnerin setzen wir uns ein für ein gesundes Leben, für aktives Gesundwerden und einen bewussten Umgang mit Krankheit.