Vermittlerprovisionen
Die CSS setzt bei der Gewinnung von neuen Kundinnen und Kunden stark auf den eigenen Vertrieb. Sie arbeitet gleichzeitig auch mit Vermittlern zusammen. Um eine qualitativ hochstehende und kosteneffiziente Beratung zu fördern, unterstützt die CSS eine verstärkte Zusammenarbeit der gesamten Krankenversicherungsbranche über eine selbstregulierende Branchenvereinbarung in der Grund- und Zusatzversicherung.
Seit dem 1. Januar 2021 reguliert die neue freiwillige Branchenvereinbarung (BVV) und die von der Branche eigens eingesetzte Aufsichtskommission unerwünschte Werbeanrufe sowie die seit Jahren zu Diskussionen Anlass gebenden Vermittlerprovisionen. Gemeinsam mit den Dachverbänden curafutura und santésuisse hat die CSS darauf hingewirkt, die Qualität der Beratung dank einheitlichen Standards zu verbessern und die Entschädigungen der Vermittler in der Kundenwerbung im OKP- und VVG-Bereich einzuschränken. Die CSS steht klar hinter dieser Branchenvereinbarung und unterstützte auch das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit, welches die Allgemeinverbindlichkeit der Branchenvereinbarung für alle Versicherer vorsieht.
Die CSS erachtet das verabschiedete Gesetz jedoch als zu weitgehend – insbesondere die Ausweitung Regelungen auf die internen Mitarbeitenden und damit die Gleichstellung von internem Vertrieb und externen Vermittlern lehnt die CSS ab. Exzesse und unerwünschte Telefonanrufe sind Probleme der externen Vermittler und nicht der internen Mitarbeitenden. Sie sind als Angestellte der CSS bereits höchsten Qualitätsstandards verpflichtet. Nun wird mit dem internen Vertrieb ein Bereich reguliert, bei dem kein Marktversagen herrscht. Dies ist eine klare Überegulierung, deren Umsetzung zudem mit grossen Herausforderungen verbunden sein wird.
Ihre Gesundheitspartnerin
Als Gesundheitspartnerin setzen wir uns ein für ein gesundes Leben, für aktives Gesundwerden und einen bewussten Umgang mit Krankheit.