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Neu in der Schweiz

Es gibt ein paar wichtige Dinge zur Krankenkasse, die Sie als Einwanderer in die Schweiz wissen sollten. Wer hier wohnt oder arbeitet, braucht grundsätzlich eine Schweizer Krankenversicherung.

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Versicherungspflicht auch für Ausländer

Eine Krankenkasse ist in der Schweiz obligatorisch. Alle Menschen, die in der Schweiz leben oder arbeiten, müssen diese Grundversicherung haben. Zuwanderer mit einer Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung ab 3 Monaten müssen eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen, mit wenigen Ausnahmen. Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz bietet hohe Qualität und die gleichen Leistungen für alle bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

Auswandern in die Schweiz: 3 Monate Anmeldefrist

Nach Ihrem Umzug in die Schweiz haben Sie 3 Monate Zeit, die obligatorische Grundversicherung abzuschliessen. Bei rechtzeitigem Beitritt beginnt der Versicherungsschutz und die Prämienzahlung ab dem Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes oder der Wohnsitznahme in der Schweiz. Für Zuwanderer und Einwanderer in die Schweiz: Damit Sie gut abgesichert sind, empfehlen wir Ihnen frühzeitig eine Krankenversicherung abzuschliessen. Übrigens werden alle Familienmitglieder, sowohl Erwachsene als auch Kinder, einzeln versichert. Für den Abschluss benötigen wir eine Wohnsitzbestätigung von Ihrer Wohngemeinde.

Strafprämie bei verspäteter Anmeldung

Bei verspäteter Anmeldung beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Beitrittsdatum. Bei nicht entschuldbarer Verspätung ist ein Prämienzuschlag (sog. Strafprämie) zu bezahlen. Dies gilt für Personen, die auswandern in die Schweiz.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Sie verdienen Ihr Geld in der Schweiz, leben aber in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien? Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, gilt eine eigene Regelung: Sie dürfen wählen, ob sie in der Schweiz oder im Land Ihres Wohnsitzes versichert sein wollen. Mit der Versicherung für Grenzgänger der CSS sind Sie in beiden Ländern optimal versichert.

Wenn Sie in die Schweiz einwandern, Ihren Arbeitsvertrag – oder Ihre Rente – jedoch aus dem EU/EFTA-Raum beziehen, sind Sie von der Versicherungspflicht befreit. In diesem Fall ist zum Beispiel Ihre deutsche Krankenversicherung in der Schweiz gültig. Informationen über alle Ausnahmen bietet das Bundesamt für Gesundheit (BAG). 

Sie werden von Ihrem Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit in die Schweiz entsendet und verlegen vorübergehend ihren Wohnsitz in die Schweiz. In diesem Fall unterstehen Sie nicht der Schweizer Versicherungspflicht und können sich in der Schweiz nicht krankenversichern.

Die Nr. 1 der obligatorischen Grundversicherung

Über 1,75 Millionen Menschen vertrauen der CSS. Nicht ohne Grund. Denn wir sind als Gesundheitspartnerin für unsere Versicherten da, wenn sie uns brauchen. Dank über 100 Agenturen in der ganzen Schweiz sind wir ganz nahe bei unseren Kundinnen und Kunden.

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Freiwillige Zusatzversicherung

Die Grundversicherung ist obligatorisch und jeder Versicherer ist verpflichtet alle in der Schweiz wohnhaften Menschen zu versichern. Jedoch deckt die Grundversicherung nicht alle Krankheitskosten. 

Mit freiwilligen Zusatzversicherungen kann der Versicherungsschutz erweitert werden. Die Prämien sind abhängig von Ihrem Wohnort und Alter.

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