Unfall melden
Unfallmeldung leicht gemacht: Kundennummer eingeben, Unfallhergang beschreiben, fertig.
Häufige Fragen
Einfach gesagt: Ein Unfall passiert unerwartet und ohne Absicht. Dabei ist immer ein äusserer Faktor Verursacher der Verletzung.
Rechtliche Definition: Ein Unfall ist eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper. Diese Einwirkung führt zu einer Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder sogar zum Tod. Wenn einer dieser Aspekte fehlt, wird das Ereignis nicht als Unfall, sondern als Krankheit eingestuft.
Bestimmte Verletzungen werden als unfallähnliche Körperschädigung bezeichnet. Dies ist der Fall, solange die Verletzung nicht mehrheitlich durch Abnützung oder Krankheit
verursacht wurde. Dies sind:
- Knochenbrüche
- Gelenkverrenkungen
- Meniskusrisse
- Muskelrisse
- Muskelzerrungen
- Sehnenrisse
- Bandverletzungen
- Trommelfellverletzungen.
Stiche von Tieren wie Wespen, Bienen, Hornissen, Spinnen und Zecken (Bisse) gelten als Unfall. Die Stiche von Mücken und auch Wanzen, Flöhen, Läuse erfüllen hingegen den Unfallbegriff nicht.
Angestellte Personen: Wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie über Ihren Arbeitgeber automatisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Versicherung Ihres Arbeitgebers übernimmt die Kosten bei einem Unfall. Sie können bei der Krankenkasse die Unfalldeckung ausschliessen und zahlen so weniger Prämien.
Unter 8 Stunden sind Berufsunfälle über den Arbeitsgeber gedeckt inklusive den Weg zur Arbeit. Für Nichtsberufsunfälle ist die Deckung in der Grundversicherung einzuschliessen.
Pensionierte, Kinder und haushaltsführende Personen: Diese müssen Unfälle bei der Krankenkasse mitversichern. Die Krankenversicherung zahlt bei einem Unfall.
- Ja, wenn die Krankenkasse die Kosten zahlt.
- Nein, wenn die Unfallversicherung des Arbeitgebers die Kosten zahlt.
Sie können Ihrem Arzt einfach Ihre CSS-Kundennummer angeben. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, wenn der Unfall nicht über Ihre Krankenkasse abgerechnet wird.
Sie erwähnen in der Unfallmeldung einfach den Schaden an den Zähnen. Die Details des Zahnschadens meldet uns Ihre Zahnarzt-Praxis.
Um den Unfallhergang und Ihre berufliche Situation zu klären, ist die Unfallmeldung entscheidend. Sie ermöglicht uns, die zuständige Versicherung für die Heilungskosten zu bestimmen und die Rechnung schnell zu bearbeiten. War eine Drittperson am Unfall beteilt, klären wir, ob ein Regress möglich ist.
Ein Regress ist möglich, wenn eine Drittperson oder ein Unternehmen den Unfall verschuldet hat. Häufige Beispiele sind Verkehrsunfälle, Skiunfälle oder Schäden durch fehlerhafte Produkte.
Bei einem Regress verjährt der Hafpflichtanspruch. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche frühzeitig einreichen. Lassen Sie sich von der Haftpflichtversicherung einen schriftlichen Verjährungsverzicht für Nachbehandlungen, Rückfälle oder Spätfolgen ausstellen (z.B. bei Kindern mit Zahnschäden).