Versicherungsschutz im Ausland
Reisen ins Ausland sind aufregend, aber was passiert, wenn Sie plötzlich krank werden oder einen Unfall haben? Ohne den richtigen Versicherungsschutz im Ausland können die Kosten schnell explodieren.
Reisen ins Ausland sind aufregend, aber was passiert, wenn Sie plötzlich krank werden oder einen Unfall haben? Ohne den richtigen Versicherungsschutz im Ausland können die Kosten schnell explodieren.
Die obligatorische Grundversicherung bietet keinen vollständigen Versicherungsschutz im Ausland. Denn sie deckt Notfallbehandlungen im Ausland nur bis zu einem bestimmten Betrag.
In Ländern mit hohen Gesundheitskosten, wie den USA, Australien, Kanada, Neuseeland oder Japan reicht die Deckung der Grundversicherung oft nicht aus. Zusätzliche Absicherung ist daher wichtig, um hohe Kosten zu vermeiden. Auch in Afrika oder Lateinamerika sind höhere Kosten zu erwarten. Denn oft zieht man in diesen Ländern die bessere Versorgung in einem Privatspital vor, da die öffentlichen Spitäler nicht dem Schweizer Standard entsprechen.
Mit der Ambulant-Versicherung myFlex sind Sie im Ernstfall bestens abgesichert. So profitieren Sie weltweit von Notfallbehandlungen, Personen-Assistance, Rechtsschutz und Transportleistungen.
Mit den 3 Varianten Economy, Balance und Premium können Sie den Schutz wählen, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Mit der Spitalversicherung myFlex Premium haben Sie die Freiheit, die beste medizinische Versorgung weltweit in Anspruch zu nehmen. Diese Versicherung deckt auch stationäre Wahlbehandlungen im Ausland. So können Sie sich in erstklassigen Kliniken behandeln lassen, ohne Angst vor hohen Kosten haben zu müssen.
Möchten Sie kurzfristig einen Notfall im Ausland absichern? Oder Ihr Reisegepäck und allfällige Annullierungskosten versichern? Dies ist mit der Reiseversicherung der CSS ganz einfach möglich – als Jahresversicherung oder für die Dauer des geplanten Aufenthaltes im Ausland.
Bei Reisen ins Ausland sind die richtigen Versicherungsdokumente entscheidend. Nur für wenige Länder ist eine Versicherungsbestätigung notwendig.
Die europäische Krankenversicherungskarte enthält alle notwendigen Informationen, um in einem EU- oder EFTA-Land medizinische Leistungen zu erhalten. Im Falle einer Behandlung müssen Sie die Karte dem Leistungserbringer, wie einem Arzt oder Spital, vorzeigen. Beachten Sie, dass allfällige Selbstbehalte gemäss den Bestimmungen der Grundversicherung des Aufenthaltsstaates direkt vor Ort bezahlt werden müssen. Diese europäische Versicherungskarte ist auf der Rückseite Ihrer Schweizer Versicherungskarte. Ein zusätzlicher Versicherungsnachweis ist nicht notwendig. Dies gilt auch für Island, Norwegen und Grossbritannien.
Bestimmte Länder wie z.B. Kuba, Russland, Weissrussland und Iran verlangen zusätzlich zu einem Visum auch einen Versicherungsnachweis. Informationen zur Visumspflicht sowie Kontaktadressen für weitere Auskünfte erhalten Sie beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA oder bei Ihrem Reiseveranstalter. Für Länder, welche einen Versicherungsnachweis verlangen, stellt Ihnen die CSS auf Anfrage gerne ein entsprechendes Schreiben aus.
Unsere Mitarbeitenden der Notfallzentrale sind bei einem Notfall im Ausland rund um die Uhr und an 7 Tagen pro Woche für Sie da. Unter der Nummer +41 (0)58 277 77 77 können Sie ärztliche Hilfe anfordern.
Ja, Sie haben im Ausland Versicherungsschutz. Der Umfang hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Die Grundversicherung in der Schweiz deckt Notfallbehandlungen im Ausland, jedoch nur bis zu einem bestimmten Betrag.
Das hängt davon ab, wo Sie sich befinden. Findet die Rückführung im Ambulanzjet beispielsweise aus Griechenland statt, kostet diese rund CHF 20'000. Muss man Sie in Thailand oder in den USA abholen, beträgt die Rechnung rund CHF 100'000. Diese Kosten werden ohne Zusatzversicherung schnell zum Problem.
Ganz einfach geht es mit der myCSS-App. Egal wo sie gerade auf der Welt sind, schicken Sie uns die Rechnungen und Dokumente digital. Damit Sie bei einem Notfall im Ausland schnell an Ihr Geld kommen, sind der Auslandfragebogen für Notfallbehandlungen (PDF) und die Unfallmeldung wichtig.
Dies ist wichtig bei Arzt- oder Spitalrechnungen im Ausland.
Falls Sie nicht automatisch eine solche Rechnung erhalten, fordern Sie diese bitte beim Arzt oder Spital an.
Innerhalb der EU / EFTA / UK (alle EU-Länder, Island, Norwegen und Grossbritannien): Ein Notfall liegt vor, wenn Sie während Ihres Aufenthalts unvorhergesehen krank werden, einen Unfall haben oder medizinische Hilfe bei Mutterschaft benötigen.
In allen anderen Ländern: Ein Notfall liegt vor, wenn Sie verunfallen oder erkranken, sofortige medizinische Hilfe benötigen und eine Rückreise in die Schweiz nicht möglich oder angemessen ist.
Ja. In Ländern wie den USA, Australien, Kanada, Neuseeland oder Japan reicht die Deckung der Grundversicherung oft nicht aus. Eine Zusatzversicherung ist wichtig, um hohe Kosten zu vermeiden.