Krankenkasse wechseln
Sie möchten die Krankenkasse wechseln und wissen nicht wie? Wir unterstützen Sie bei der Kündigung Ihrer aktuellen Krankenkasse und zeigen Ihnen, was beim Wechsel sonst noch wichtig ist.
Prämie berechnenSie möchten die Krankenkasse wechseln und wissen nicht wie? Wir unterstützen Sie bei der Kündigung Ihrer aktuellen Krankenkasse und zeigen Ihnen, was beim Wechsel sonst noch wichtig ist.
Prämie berechnenIhre Grundversicherung können Sie in der Regel per 1. Januar wechseln. Kündigen Sie dazu die bei Ihrer bisherigen Krankenkasse und wählen Sie eine neue Krankenversicherung.
Für einen Wechsel muss der bisherige Krankenversicherer die Kündigung bis am letzten Arbeitstag im November innerhalb der Öffnungszeiten erhalten. Wann und wie die Krankenkasse kündigen? Keine Sorge: Wir unterstützen Sie bei allen administrativen Tätigkeiten und sorgen dafür, dass Ihr Wechsel ganz einfach ist.
Über 1,75 Millionen Menschen vertrauen der CSS. Nicht ohne Grund. Denn wir sind als Gesundheitspartnerin für unsere Versicherten da, wenn sie uns brauchen. Dank über 100 Agenturen in der ganzen Schweiz sind wir ganz nahe bei unseren Kundinnen und Kunden.
Die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen können unterschiedlich sein. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem aktuellen Versicherer. Beim Wechsel der Zusatzversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Bei der Grundversicherung sind Sie per Versicherungsbeginn versichert – meistens per 1. Januar.
Bei den Zusatzversicherungen gibt es oft Karenzfristen. Sie können erst nach einer gewissen Wartezeit Leistungen beziehen, z.B. für einen Zahnschaden in der Zahnversicherung oder eine Schwangerschaft in der Spitalversicherung.
Nicht alle Krankenkassen akzeptieren eine Kündigung per E-Mail, weil Ihre Unterschrift wichtig ist. Schicken Sie die Kündigung frühzeitig an Ihre Krankenkasse und verlangen Sie eine Bestätigung. Am sichersten ist es, die Kündigung per Einschreiben zu senden. Kündigungstermin ist der letzte Arbeitstag im November. Digitale oder telefonische Meldungen müssen innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Bei Postsendungen zählt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.
Nein, für die Kündigung der Krankenkasse gelten folgende Fristen:
Grundversicherung: Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Der Stichtag ist der letzte Arbeitstag im November.
Zusatzversicherung: Es gibt keine einheitlichen Regeln. Meistens laufen Zusatzversicherungen über ein Jahr und haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss somit spätestens am letzten Arbeitstag im September eintreffen.