Krankenkasse kündigen – bis wann und wie?
Wer seine Krankenkasse kündigen will, muss einiges beachten. Die Checkliste hilft vom korrekten Ablauf bis zum richtigen Zeitpunkt der Kündigung.
Krankenkasse kündigen ohne neue Versicherung
Auch wenn die Grundversicherung obligatorisch ist, können Sie kündigen, bevor Sie eine neue Krankenkasse abgeschlossen haben. Die bisherige Krankenversicherung wird Sie erst entlassen, wenn sie die Bestätigung der neuen Versicherung hat. So entsteht keine Lücke.
Alle Krankenversicherer sind verpflichtet, eine Person vorbehaltlos in die Grundversicherung aufzunehmen, sofern beim alten Versicherer am 31.12. keine Rechnungen mehr offen sind. Im Todesfall endet der Vertrag automatisch und die bezahlten Prämien werden zurückerstattet.
Krankenkasse bis wann kündigen
Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und auf eine Vertragsdauer von 1 Jahr festgelegt. Ihre Grundversicherung können Sie in der Regel per 1. Januar wechseln.
Kündigungsfristen der Grundversicherung
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Kündigungstermin ist der letzte Arbeitstag im November. Digitale oder telefonische Meldungen müssen innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Bei Postsendungen zählt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.
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Wir empfehlen die Kündigung per Einschreiben.
- Ausnahme unterjährige Prämienerhöhung: Kündigung der Grundversicherung per 31. März, wenn der Versicherer unterjährig die Prämien erhöhen muss.
- Kündigung für Versicherte mit einer Franchise von CHF 300 und freier Arztwahl: Kündigung der Grundversicherung per 30. Juni möglich.
Zusatzversicherung kündigen
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Die Zusatzversicherung ist nicht obligatorisch.
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Die Vertragsdauer einer Zusatzversicherung ist oft mehrjährig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr.
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Kündigungsfrist: 3 Monate
- Kündigungstermin ist der letzte Arbeitstag im September. Digitale oder telefonische Meldungen müssen innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Bei Postsendungen zählt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel.
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Achtung: Zusatzversicherungen beim Vorversicherer erst kündigen, wenn die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vorliegt, um Überraschungen zu vermeiden.
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Wir empfehlen die Kündigung per Einschreiben.
Experte Olcay Gür gibt Tipps
Jeden Herbst teilt das Bundesamt für Gesundheit die Prämien für das kommende Jahr mit. Ihre Versicherung meldet Ihnen die neue Prämie schriftlich bis spätestens Ende Oktober. Sie haben dann bis zum letzten Arbeitstag im November Zeit, die Kündigung für die Grundversicherung einzureichen.
Unser Experte Olcay Gür, Kundenberater in Sargans, beantwortet die häufigsten Fragen.
Kann man die Grundversicherung unabhängig von der Zusatzversicherung kündigen?
Ja. Wichtig ist die klar ersichtliche Info: Es sollte sowohl im Betreff als auch im Schreiben deutlich kommuniziert werden, für welche Versicherung die Kündigung gilt. Viele Menschen haben ihre Grundversicherung und die Zusatzversicherungen nicht bei derselben Krankenkasse.
Kann ich die Krankenkasse wechseln, wenn ich noch offene Rechnungen habe?
Nein, solange in der Grundversicherung noch Prämien oder Kostenbeteiligungen (Franchise & Selbstbehalt) ausstehen, ist ein Wechsel nicht möglich. Das Bundesgesetz für Krankenversicherung schreibt dies so vor.
Ich möchte nicht wechseln, kann ich trotzdem Kosten sparen?
Ja, meistens kann man bei Verzicht auf freie Arztwahl Kosten sparen sowie mit einer Änderung der Franchise. Wir empfehlen Ihnen, sich persönlich beraten zu lassen.
Tipps zum Sparen
- Wenn die Arztkosten mehr als CHF 1’900 pro Jahr betragen, wählen Sie die Jahresfranchise von CHF 300.
- Sind die Arztkosten im Jahr unter CHF 1’900, wählen Sie die Jahresfranchise von CHF 2’500.
Warum soll ich die Krankenkasse kündigen?
Wenn Sie beispielsweise die Leistungen nicht mehr benötigen, die Prämie erhöht wird, Sie mit der Beratung und dem Service nicht zufrieden sind. Überlegen Sie sich bei der Kündigung der Zusatzversicherung, ob Sie diese in Zukunft wirklich nicht mehr brauchen. Denn bei einem Neuabschluss der Zusatzversicherung wird nach Ihrem Gesundheitszustand gefragt.
Das zahlt die CSS
Haben Sie sich auch schon gefragt, ob eine Leistung durch Ihre Versicherung gedeckt ist? Fitness, Massage, Akupunktur, Zahnspange und mehr – in myCSS sehen Sie sofort, was die CSS zahlt.
Muss ich die Krankenkasse kündigen bei einer Auswanderung?
Mit dem Auswandern endet die obligatorische Krankenpflegeversicherung grundsätzlich zum Zeitpunkt der Abreise. Wer auswandert und trotzdem in der Schweiz versichert bleiben möchte, kann von der Internationalen Krankenversicherung profitieren. Die Deckung gilt weltweit.