Behandlung im Ausland melden

Haben Sie eine Rechnung aus dem Ausland und möchten das Geld zurück? Für die Rückzahlung benötigen wir zusätzliche Informationen.

Häufige Fragen

Wir benötigen die Rechnung der Behandlung, den Grund (Krankheit, Unfall oder Mutterschaft) und eventuell zusätzliche medizinische Berichte.

Behandlungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft können erstattet werden, sofern diese im Rahmen Ihrer Police abgedeckt sind. Lesen Sie alles Wichtige zum Versicherungsschutz im Ausland.

In myCSS sehen Sie sofort, welchen Beitrag Sie persönlich erhalten. Alternativ prüfen Sie Ihre Police und die Allgemeinen Vertragsbedingungen.

In der EU, EFTA und UK (das sind alle EU-Länder, Island, Norwegen und Grossbritannien) ist ein Notfall eine unerwartete Behandlung bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, die während Ihrem Ausland-Aufenthalt nötig wird.

In allen anderen Ländern ist es ein Notfall, wenn Sie verunfallen oder krank werden, dringend medizinische Hilfe brauchen und nicht ohne Behandlung sicher in die Schweiz zurückreisen können.