Vater mit Kind bei Ärztin zur Untersuchung

Kostenübernahme bei Spitalaufenthalt

Die CSS setzt sich für mehr Transparenz sowie ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis bei den Zusatzversicherungen ein. Daher werden bei einem Spitalaufenthalt nicht immer alle Kosten übernommen.

Warum kommt es zu Einschränkungen?

Die CSS will ihre Kundinnen und Kunden vor nicht transparenten Rechnungen mit unverhältnismässig hohen Preisen schützen. Deshalb muss in der Rechnung klar ersichtlich sein, welche Leistung von der Grundversicherung oder der Zusatzversicherung bezahlt wird. Dafür setzen wir uns bei jeder Vertragsverhandlung ein. Kann mit einem Spital oder mit einer Ärztin / einem Arzt bzw. deren Ärzteschaft keine gemeinsame Lösung gefunden werden, müssen wir vorübergehend auf eine Zusammenarbeit verzichten. Das kann zu Einschränkungen in der Kostenübernahme führen.

Wir verzichten auch auf die Zusammenarbeit mit Spitälern, welche Behandlungen anbieten, die nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden. Denn die Zusatzversicherung ergänzt diese Leistungen.

Ob es für Ihr Spital Einschränkungen gibt, sehen Sie auf der Spitalliste.

Keine Kostenübernahme

Für stationäre Behandlungen auf der privaten oder halbprivaten Abteilung eines Spitals werden die Kosten aus der jeweiligen Spitalversicherung übernommen. Ist das Spital auf der Spitalliste, werden keine Leistungen aus der Zusatzversicherung übernommen.

Einschränkungen auf der allgemeinen Abteilung

Es gibt Spitäler, die weder auf einer kantonalen Spitalliste stehen noch einen Vertrag mit der CSS abgeschlossen haben. Egal welche Versicherung Sie haben, bei diesen Spitälern werden keine Kosten übernommen. Auf der Spitalliste der CSS sind diese als «Spitäler ohne anerkannte oder verfügbare allgemeine Abteilung» aufgeführt.

Limitierte Kostenübernahme der Arztleistungen in Genf und Waadt

Es gibt Privatkliniken, an denen keine vertragliche Vereinbarung besteht über ärztliche Mehrleistungen in der halbprivaten und privaten Abteilung. Die CSS darf in diesen Fällen aus aufsichtsrechtlichen Gründen die Arztkosten nur noch limitiert oder gar nicht übernehmen. Die Spitalleistungen (Hotellerie und klinische Leistungen) sind nicht betroffen.

Planen Sie eine Spital-Behandlung in den Kantonen Genf oder Waadt? Ab Februar 2025 kann es zu Einschränkungen bei der Kostenübernahme von Arztleistungen kommen. Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Spital und Ihrer behandelnden Ärztin oder Arzt in Verbindung, um eine Kostengutsprache anzufragen.

Einschränkungen, was nun?

Ihr Spital nimmt vor einem Eingriff Kontakt mit der CSS auf und bittet um eine Kostengutsprache. Die CSS informiert, welche Kosten bei Ihrer Versicherungsdeckung übernommen werden und welche nicht. Werden die Kosten nicht oder nur teilweise übernommen, erhalten Sie eine Kopie der Kostengutsprache. So sehen Sie, welche Kosten allenfalls nicht übernommen werden.

Sie haben folgende Möglichkeiten, diese Einschränkungen zu vermeiden:

Alternatives Spital

Wählen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt ein Spital ohne Einschränkungen.

Allgemeine Abteilung

Verzichten Sie auf Leistungen der Zusatzversicherung und lassen Sie sich in der allgemeinen Abteilung behandeln. Die CSS übernimmt die Kosten der Grundversicherung – wenn das Spital nicht auf der Spitalliste als «Spital ohne anerkannte oder verfügbare allgemeine Abteilung» ist.

Selber bezahlen

Informieren Sie sich beim Spital, wie hoch die Kosten Ihrer Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung ausfallen. Sie haben immer die Möglichkeit, die nicht gedeckten Kosten selber zu bezahlen.