Erwachsene Tochter hilft älterer Mutter bei den Rechnungen.

Vollmacht erteilen

Eine andere Person oder Behörde unterstützt Sie bei Ihren Versicherungsangelegenheiten? Oder Sie erledigen dies für eine nahestehende Person? Bei der CSS können Sie eine Vollmacht erteilen.

Warum eine Vollmacht sinnvoll ist

Eine Vollmacht ermöglicht es einer anderen Person, in Ihrem Namen zu handeln. Dies ist besonders nützlich, wenn:

  • Sozialamt, Kesb oder Beistand: Eine Behörde oder ein Beistand Sie unterstützt.
  • Vertrauensperson: Eine Person Ihnen hilft, mit der Sie in einer Lebensgemeinschaft, Ehe oder Familie leben.
  • Volljährige Kinder: Sie die Versicherungsangelegenheiten für Ihre Kinder erledigen.
  • Ältere Personen: Sie ältere Angehörige begleiten und unterstützen.

Bei der CSS können Sie eine Vollmacht hinterlegen. So hat die berechtigte Person Zugang zu allen notwendigen Informationen und Dokumenten. Um die Verwaltung der Versicherung effizient zu gestalten, nutzt die CSS verschiedene Vertragsrollen.

So einfach erstellen Sie eine Vollmacht

Vollmachtserklärung ausfüllen, drucken, unterzeichnen und per Post der CSS senden.

Gut zu wissen: Die Vollmacht ist nicht gültig für myCSS.

Häufige Fragen

Damit die Vollmacht bei der CSS gültig ist, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:

  1. Schriftform: Die Vollmachtserklärung muss schriftlich verfasst sein. 
  2. Unterschrift: Die Vollmacht ist von der Person zu unterzeichnen, die die Vollmacht erteilt hat.
  3. Versand: Senden Sie das unterzeichnete Vollmachtsformular der CSS.

Wir empfehlen Ihnen, die Vollmacht frühzeitig zu erteilen. So sind Sie sicher, dass die bevollmächtigte Person alles rund um die Krankenkasse in Ihrem Namen erledigen kann.

Jede erwachsene Person, der Sie vertrauen. Zum Beispiel Familienmitglieder, Freunde, offizielle Stellen wie das Sozialamt oder die Kesb.

Ja, Sie können die Vollmacht jederzeit ändern oder widerrufen. Bitte informieren Sie uns schriftlich. Wenn eine Behörde die Vollmacht hatte, brauchen wir eine offizielle Bestätigung der Aufhebung.

Nein, die Vollmacht bleibt gültig, bis Sie diese zurücknehmen oder eine neue Vollmacht einreichen.